Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6807
OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85 (https://dejure.org/1985,6807)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.1985 - 20 U 138/85 (https://dejure.org/1985,6807)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 20 U 138/85 (https://dejure.org/1985,6807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,6807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung des VU, falsus procurator, Anscheinsvollmacht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 391
  • VersR 1987, 351
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85
    Nach den Grundsätzen einer gewohnheitsrechtlichen versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat der Versicherer für Erklärungen seines VV über den Inhalt des Versicherungsvertrags einzustehen, wenn der VN auf die Richtigkeit der Angaben vertraut und ihn kein erhebliches eigenes Verschulden an seinem Irrtum trifft (unter Bezugnahme auf BGHZ 40, 22, 24 f.; VersR 78, 457, 458; OLG Nürnberg, VersR 80, 36, 37).

    Die gewohnheitsrechtliche Vertrauenshaftung führt zu einer Umgestaltung des Versicherungsvertrags zu Gunsten des VN im Sinne der unrichtigen Angaben des VV. Es handelt sich damit um eine Erfüllungshaftung, die den Versicherer als Vertragspartner des VN trifft (unter Bezugnahme auf BGHZ 40, 22, 27 = VersR 63, 768, 769).

    Die gewohnheitsrechtlichen Grundsätzen der Haftung des VV für ein Verschulden bei Vertragsabschluss werden durch die gewohnheitsrechtliche versicherungsrechtliche Erfüllungshaftung des VU nicht tangiert (unter Bezugnahme auf BGHZ 40, 22, 26 = VersR 63, 768, 769).

  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 32/53

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85
    Die Eigenhaftung eines Vertreters für ein Verschulden bei Vertragsabschluss ist erst dann berechtigt, wenn er wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt hat und deshalb eine Gleichstellung mit dem Vertragspartner gerechtfertigt ist (unter Bezugnahme auf RGZ 120, 249, 252; BGHZ 14, 313, 318; Z 56, 81).
  • BGH, 05.04.1971 - VII ZR 163/69

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85
    Dieses ist nur dann anzunehmen, wenn der VV entweder aus dem Abschluss des Versicherungsvertrages persönlichen Nutzen erstrebt oder aber wenn er das besondere persönliche Vertrauen des (späteren) VN in Anspruch nimmt (unter Bezugnnahme auf BGH, VersR 64, 977; NJW 71, 1309, 1310; BB 71, 543 f.; LG Bielefeld, r+s 75, 112; LG Kempten, VersR 81, 47).
  • BGH, 27.04.1983 - VIII ZR 24/82

    Zulässigkeit der Vernehmung von Streitgenossen als Zeugen bei Identität des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85
    Ein einfacher Streitgenosse kann über alle Tatsachen als Zeuge vernommen werden, die ausschließlich andere Streitgenossen betreffen (im Anschluss an BGH, WM 83, 729, 730; BAG, JZ 73, 58, 59; OLG Düsseldorf, MDR 73, 56).
  • RG, 01.03.1928 - VI 258/27

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85
    Die Eigenhaftung eines Vertreters für ein Verschulden bei Vertragsabschluss ist erst dann berechtigt, wenn er wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt hat und deshalb eine Gleichstellung mit dem Vertragspartner gerechtfertigt ist (unter Bezugnahme auf RGZ 120, 249, 252; BGHZ 14, 313, 318; Z 56, 81).
  • BAG, 13.07.1972 - 2 AZR 364/71

    Schadensersatzanspruch - Kündigung - Streitgenosse

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85
    Ein einfacher Streitgenosse kann über alle Tatsachen als Zeuge vernommen werden, die ausschließlich andere Streitgenossen betreffen (im Anschluss an BGH, WM 83, 729, 730; BAG, JZ 73, 58, 59; OLG Düsseldorf, MDR 73, 56).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ZR 115/76

    Voraussetzungen für wirksamen Versicherungsschutz bei Neukauf eines Autos -

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85
    Nach den Grundsätzen einer gewohnheitsrechtlichen versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat der Versicherer für Erklärungen seines VV über den Inhalt des Versicherungsvertrags einzustehen, wenn der VN auf die Richtigkeit der Angaben vertraut und ihn kein erhebliches eigenes Verschulden an seinem Irrtum trifft (unter Bezugnahme auf BGHZ 40, 22, 24 f.; VersR 78, 457, 458; OLG Nürnberg, VersR 80, 36, 37).
  • KG, 11.02.1972 - 1 W 1672/71
    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85
    Ein einfacher Streitgenosse kann über alle Tatsachen als Zeuge vernommen werden, die ausschließlich andere Streitgenossen betreffen (im Anschluss an BGH, WM 83, 729, 730; BAG, JZ 73, 58, 59; OLG Düsseldorf, MDR 73, 56).
  • OLG Nürnberg, 30.08.1979 - 8 U 136/78

    Gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung; Vermittlungsagent; Falsche Belehrung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 138/85
    Nach den Grundsätzen einer gewohnheitsrechtlichen versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat der Versicherer für Erklärungen seines VV über den Inhalt des Versicherungsvertrags einzustehen, wenn der VN auf die Richtigkeit der Angaben vertraut und ihn kein erhebliches eigenes Verschulden an seinem Irrtum trifft (unter Bezugnahme auf BGHZ 40, 22, 24 f.; VersR 78, 457, 458; OLG Nürnberg, VersR 80, 36, 37).
  • OLG Saarbrücken, 24.11.2021 - 5 U 20/19

    Zur Haftung eines Versicherungsvertreters wegen Verletzung von Beratungspflichten

    Denn diese Vertrauens- und Erfüllungshaftung traf nur den Versicherer, nicht aber den für ihn tätigen Versicherungsvertreter (OLG Hamm, VersR 1987, 351; Kollhosser in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 43 Rn. 30), so dass ein Anspruch gegen den Beklagten hieraus nicht hergeleitet werden kann.
  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 587/00

    Voraussetzungen der Beschränkung der Haftung des Wohnungsmieters im Brandfall;

    In subjektiver Hinsicht muss es sich dabei um ein unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (vgl. z. B. BGH VersR 1987, 351, 352 Sp. 1 Abs. 4; OLG Hamm, VersR 1998, 722, 723 Sp. 2 Abs. 2).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2006 - 16 U 37/06

    Zivilprozess: Vernehmung von einfachen Streitgenossen als Zeugen; Voraussetzungen

    Das kann dann angenommen werden, wenn die Tatsachen ausschließlich für die Entscheidung der Klage gegen den anderen Streitgenossen von Bedeutung sind (OLG Hamm, NJW-RR 1986, 391); bilden die Tatsachen demgegenüber die Grundlage auch für die Ansprüche gegen die Beklagten, die als Zeugen vernommen werden sollen, scheidet eine Zeugenvernehmung aus (BGH, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 21.03.1994 - 2 U 103/92
    a) Die Vernehmung eines einfachen Streitgenossen als Zeugen ist nach fast allgemeiner Meinung nur bei solchen Tatsachen zulässig, die ausschließlich den anderen Streitgenossen betreffen (BGH LM § 59 Nr. 4 ZPO = WM 1983, 729, 730; NJW-RR 1991, 256, OLG Hamm NJW-RR 1986, 391, 392; MünchKomm-Dammrau, § 373 Rn. 15; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, Übers vor § 373 Rn. 22).
  • LG Mainz, 13.10.2005 - 4 O 49/05

    Versicherungsvertragsrecht: Hinweis- und Beratungspflicht der Versicherung oder

    Dies reicht zur Annahme einer besonderen Vertrauensstellung nicht aus (OLG Hamm, VersR 1987, 351).
  • OLG Hamm, 25.05.1991 - 20 W 19/91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Haftung

    Zum erstengenannten Gesichtspunkt hat der Senat schon in dem bereits vom Landgericht zitierten Urteil vom 23.10.1985 (NJW-RR 1986, 391 f.) ausgeführt, daß ein wirtschaftliches Eigeninteresse nicht schon darin zu sehen ist, daß ein Versicherungsagent wegen seines Provisionsanspruches ein mittelbares Interesse am Abschluß eines Versicherungsvertrages hat.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 4 W 32/97

    Vertrauensschutz eines Versicherungsnehmers hinsichtlich der Auskünfte eines

    Der Versicherungsvertrag wird im Sinne der für den Versicherungsnehmer günstigen Aufklärung umgestaltet (vgl. hierzu OLG Hamm VersR 1987, 351, 352 und Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl. 1992, § 43 Anm. 7 A).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht